Kleinbaugesuche (z.B. Velounterstand, grössere Bauplatzinstallationen) unterstehen dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten
- eine ordentliche Baubewilligung
- eine Kleinbaubewilligung oder
- keine Baubewilligung benötigen.
Kleinbauten im Wald richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Waldgesetzes. In jedem Fall müssen die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften eingehalten werden.
Einreichestelle
Gemeindeverwaltung Arlesheim, Bauverwaltung, Domplatz 8, 4144 Arlesheim
Unterlagen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Domplatz 8, 4144 Arlesheim