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Plakataushang

Das Aufhängen von Plakaten ist bewilligungspflichtig.

Grundsätzlich ist es erlaubt, mit dem Einverständnis der GrundeigentümerInnen, zum Beispiel in Ladengeschäften etc., Werbeplakate anzubringen. Zu Beachten sind dennoch die gesetzlichen Vorschriften wie das Reklamereglement und auch entsprechender Artikel im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung.

Wildes Plakatieren an öffentlichen Einrichtungen ist verboten und die Urheber haben mit Strafverfolgung zu rechnen. Zusätzlich wird das Entfernen widerrechtlich angebrachter Plakate und das Wiederinstandstellen der beschädigten Flächen den Verursachern in Rechnung gestellt.

Allgemeine Auskünfte über den regulären Plakataushang erteilt der Ordnungsdienst.

Auskunft über den Aushang von politischen Plakaten erteilt der Leiter der Gemeindeverwaltung.

Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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