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Nicht verwertbare Abfälle, brennbar

Abfälle, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können und deshalb in der KVA verbrannt werden.

  • Gewerbekehricht Unsortierte Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
  • Hauskehricht Ost / Hauskehricht West Brennbares Material, welches in Kehrichtsäcken bis 110 Liter Platz hat und nicht rezykliert werden kann. Darunter fallen Verbundwerstoffe, Kunsstoffe, beschichtetes Papier/Karton, Windeln, Hygieneartikel, Plastikflaschen usw.
  • Sperrgut 
     z.Bsp. Besen, Schrubber, Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Holzlatten, Kleinmöbel, Kisten, Koffer, Stühle aus Holz/Kunststoff usw.
    Sofas (max. 2 m Länge), Balken, Bettgestell, Einweg-Paletten, Fauteuilles, Matratzen, Schränke, Skis, Snowboards, Teppichrollen, Tische, Türen, Wohnwände, Holzleitern, usw.

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