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Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

26.03.2025

Vom 1. April bis 31. Juli 2025

Mit dem Frühling beginnt die Zeit für Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld.
Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende
Vögel, für Rehkitze und Junghasen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollen störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht vermieden werden.
Wir haben eine Karte erstellt, auf der Schutzzonen und andere Gebiete mit Leinenpflicht eingezeichnet sind: Hundekarte

An dieser Stelle wird noch auf die ganzjährige Leinenpflicht in folgenden Bereichen ausserhalb des Siedlungsgebiets hingewiesen:
• in Wildruhegebieten
Das Portal GeoView BL zeigt die Wildruhegebiete auf.

• im Naturschutzgebiet Reinacher-Heide
• auf dem gesamten Gebiet der Stiftung Ermitage

Die Gemeindeverwaltung

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