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15.12.2024
Aktuelle Informationen zur Sprachstanderhebung durch den Kanton
Warum ist frühe Sprachförderung entscheidend?
Sie trägt zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei und fördert die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben intensiv mit Sprache in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule. Deshalb findet die frühe Sprachförderung vor dem Eintritt in den Kindergarten statt.
Was ist neu?
Ab Januar 2025 erhebt der Kanton Basel-Landschaft jährlich den Stand der Sprachentwicklung von Kleinkindern. Dafür kontaktiert der Kanton alle Eltern, deren Kinder im darauffolgenden Jahr in den Kindergarten kommen, im Jahr 2025 also die Kinder mit dem Kindergarteneintritt im August 2026.
Seit dem 1. September 2024 gilt das Sprachfördergesetz. Dieses verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um die Deutschkenntnisse ihres Kindes zu ermitteln. Diese Erhebung dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können. Wichtig ist: Der Fragebogen muss von den betroffenen Eltern ausgefüllt werden. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Eltern gern dabei. Irene Aebischer (E-Mail) steht für alle Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.baselland.ch.
Was passiert mit den Daten?
Die Sprachstanderhebungen werden vom Kanton anonymisiert ausgewertet. Die Erziehungsberechtigten werden über das sie betreffende Ergebnis informiert. Eltern, welche aufgrund der Resultate der Sprachstanderhebung einen Sprachförderbedarf bei ihren Kindern erkennen, können ein Sprachförderangebot in Anspruch nehmen. Die Gemeinde richtet für diese Angebote Beiträge in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungskraft der Erziehungsberechtigten aus.
Die Gemeindeverwaltung
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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