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22.08.2024
Gern weisen wir Tageseltern auf die Pflegekinderverordnung (PAVO) hin. Gemäss Art. 12 Abs. 3 und Art. 5 dieser Verordnung dürfen Tageseltern (analog Pflegeeltern) Tageskinder nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen.
So müssen sie und die im selben Haushalt lebenden Personen bezüglich ihrer Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherischen Eignung sowie Wohnverhältnissen für eine gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten. Zudem darf das Wohl anderer in der Tagesfamilie lebender Kinder nicht gefährdet sein. Für die Aufsicht von Tageseltern ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Deshalb müssen Tageseltern gemäss Art.12 Abs. 1 PAVO der KESB gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt auch für freischaffende Tageseltern. Diese müssen sich selbständig bei der KESB melden. Die Meldung an die KESB muss erfolgen, bevor Kinder aufgenommen werden.
Die Gemeindeverwaltung
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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