Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Meldepflicht freischaffender Tageseltern

22.08.2024

Gern weisen wir Tageseltern auf die Pflegekinderverordnung (PAVO) hin. Gemäss Art. 12 Abs. 3 und Art. 5 dieser Verordnung dürfen Tageseltern (analog Pflegeeltern) Tageskinder nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen.

So müssen sie und die im selben Haushalt lebenden Personen bezüglich ihrer Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherischen Eignung sowie Wohnverhältnissen für eine gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Kindes Gewähr bieten. Zudem darf das Wohl anderer in der Tagesfamilie lebender Kinder nicht gefährdet sein. Für die Aufsicht von Tageseltern ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Deshalb müssen Tageseltern gemäss Art.12 Abs. 1 PAVO der KESB gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt auch für freischaffende Tageseltern. Diese müssen sich selbständig bei der KESB melden. Die Meldung an die KESB muss erfolgen, bevor Kinder aufgenommen werden.

Die Gemeindeverwaltung

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen