30.01.2025
Das teilrevidierte Reglement ist in der Erlasssammlung veröffentlicht.
An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 wurde die Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen.
Mit der Teilrevision wurden der maximale Unterstützungsbeitrag um 1 auf 11 Franken pro Betreuungsstunde erhöht und das massgebende sowie das maximale Einkommen der Teuerung angepasst. Zudem hat der Gemeinderat mit dieser Teilrevision nun die Möglichkeit, den Maximalbetrag und das massgebende Einkommen dem Landesindex für Konsumentenpreise anzupassen.
Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat das von der Gemeindeversammlung beschlossene Reglement genehmigt.
Das teilrevidierte Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und in der Erlasssammlung auf der Gemeindewebsite publiziert.
Die Gemeindeverwaltung