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Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

28.03.2024

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt Leinenpflicht.

Mit dem Frühling beginnt die Zeit für Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, für Rehkitze und Junghasen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere sollen störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht vermieden werden. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die Blumen, Kräuter und jungen Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Waldbesucherinnen und -besucher sind gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

Die Gemeindeverwaltung

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