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Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerk

30.07.2024

In Arlesheim ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Bundesfeiertag nur am 1. August ohne Bewilligung erlaubt.

So ist es im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim geregelt. An den Tagen davor und danach dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Wir appellieren daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen, und rollen Sie die Sonnenstoren ein. Lassen Sie im Umgang mit Feuerwerk Vernunft und Vorsicht walten.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung gibt auf ihrer Website wichtige Tipps zum Umgang mit Feuerwerk.

Die Gemeindeverwaltung

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