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Unterstützung durch die Gemeinde

31.05.2024

Für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie den Besuch von Privatschulen sind Unterstützungsbeiträge der Gemeinde möglich.

Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung
Eltern / Erziehungsberechtigte, welche ihre Kinder bis Ende Primarstufe familienergänzend betreuen lassen, können bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Betreuungsgutscheinen beantragen. Ebenso werden Beiträge an die frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) gewährt. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation. Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 21. Juni 2018 bzw. 18. September 2018 geregelt.
Die Kostengutsprache ist befristet auf das jeweilige Schuljahr. Die Erneuerung bedingt einen erneuten Antrag.

Beiträge an die Kosten des Besuchs von Privatschulen
Erziehungsberechtigte erhalten an die Kosten für den Besuch einer privaten Primarschule oder eines privaten Kindergartens Beiträge in der Höhe von CHF 1‘000.– pro Kind und Semester für die Primarschulstufe und CHF 500.– pro Kind und Semester für die Kindergartenstufe. Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen. Für den Antrag ist die private Schule bzw. der private Kindergarten zuständig.
Die Voraussetzungen sind im Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten des Besuchs von Privatschulen vom 9. Juli 2003 geregelt.

Allgemeine Auskünfte
Für weitere Auskünfte können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Soziales und Kultur, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, Tel. 061 706 95 60, wenden. Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auch auf der Gemeindewebsite

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