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Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

05.07.2024

Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Gemeindeversammlung vom 24. April 2024 hat das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen beschlossen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen. Die Finanz- und Kirchendirektion Baselland hat das Reglement als rechtskonform beurteilt und vorbehaltlos genehmigt. Das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft und ist auf der Website der Gemeinde publiziert.

Die Gemeindeverwaltung

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