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23.05.2024
Lesen Sie die Details zu fünf verkehrspolizeilichen Anordnungen.
Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Arlesheim, Mattweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Neumattstrasse bis Weidenhofweg
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 17.8.1999)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.
Arlesheim, Neumattstrasse
Örtlichkeit: Arlesheim, Mattweg bis Neumattstrasse Liegenschaft 4
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 2.9.1997)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.
Arlesheim, Andlauerweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Andlauerweg
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 24.4.1999)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.
Arlesheim, Gartenweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Gartenweg
Massnahme: Blaue Zone, Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztafel «ausgenommen markierte Felder». Ummarkieren von blauen Parkfeldern (Änderung des Entscheids des Gemeinderats vom 7.3.2002)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.
Arlesheim, Schwimmbadweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Schwimmbadweg
Massnahme: Parkverbotszone Schwimmbadweg
Zonenschild, Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztafel „ausgenommen markierte Felder“.
Begründung: Die öffentlichen Parkplätze beim Schwimmbadweg sollen bewirtschaftet werden. Mit der Einführung der Bewirtschaftung wird das Dauerbesetzen der öffentlichen Parkplätze eingeschränkt, und das Parkieren auf dem Schwimmbadweg wird verboten.
Der Gemeinderat
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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