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Verkehrspolizeiliche Anordnung

23.05.2024

Lesen Sie die Details zu fünf verkehrspolizeilichen Anordnungen.

Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Arlesheim, Mattweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Neumattstrasse bis Weidenhofweg
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 17.8.1999)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.

Arlesheim, Neumattstrasse
Örtlichkeit: Arlesheim, Mattweg bis Neumattstrasse Liegenschaft 4
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 2.9.1997)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.

Arlesheim, Andlauerweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Andlauerweg
Massnahme: Blaue Zone, Ummarkierung von Parkfeldern (Ergänzung des Entscheids des Gemeinderats vom 24.4.1999)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.

Arlesheim, Gartenweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Gartenweg
Massnahme: Blaue Zone, Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztafel «ausgenommen markierte Felder». Ummarkieren von blauen Parkfeldern (Änderung des Entscheids des Gemeinderats vom 7.3.2002)
Begründung: Erweiterung der Blauen Zone. Mit der zeitlichen Beschränkung der markierten Parkfelder wird eine erhöhte Benutzungsrotation angestrebt.

Arlesheim, Schwimmbadweg
Örtlichkeit: Arlesheim, Schwimmbadweg
Massnahme: Parkverbotszone Schwimmbadweg
Zonenschild, Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztafel „ausgenommen markierte Felder“.
Begründung: Die öffentlichen Parkplätze beim Schwimmbadweg sollen bewirtschaftet werden. Mit der Einführung der Bewirtschaftung wird das Dauerbesetzen der öffentlichen Parkplätze eingeschränkt, und das Parkieren auf dem Schwimmbadweg wird verboten.

Der Gemeinderat

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