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31.08.2024
Wie bereits berichtet, nimmt die Verbreitung invasiver Neophyten auch in Arlesheim zu, als Beispiel sei das Einjährige Berufkraut genannt. Der Bundesrat hat eine Anpassung der sogenannten Freisetzungsverordnung beschlossen.
Sie soll verhindern, dass weitere invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und dort die Biodiversität beeinträchtigen. Deshalb tritt ab dem 1. September 2024 ein schweizweites Verbot mehrerer invasiver Neophyten in Kraft. Verboten werden der Import, der Verkauf oder das Verschenken, von zum Beispiel Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder), Kirschlorbeer oder Blauglockenbaum (Paulownia). Pflanzen, welche sich bereits in Gärten befinden, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Beispiel: Kirschlorbeer
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