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05.09.2024
Totalrevidiertes Reglement ist publiziert.
Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 hat das totalrevidierte Reglement über die Feuerungskontrolle beschlossen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat das Reglement als rechtskonform beurteilt und vorbehaltlos genehmigt.
Das Reglement über die Feuerungskontrolle ist seit 1. September 2024 in Kraft und ersetzt damit das bisherige Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung.
Das Reglement ist auf der Website der Gemeinde publiziert. Gestützt auf dieses neue Reglement hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. August 2024 die entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung zum Reglement über die Feuerungskontrolle ist ebenfalls
seit 1. September in Kraft und auf der Website der Gemeinde publiziert.
Reglement und Verordnung wurden mit der Holzfeuerungskontrolle ergänzt, um der Neuerung der übergeordneten Gesetzgebung nachzukommen.
Die angepasste Verordnung zum totalrevidierten Reglement über die Feuerungskontrolle führt zu neuen Abläufen, über die wir Sie zu gegebener Zeit ausführlich informieren werden.
Die Gemeindeverwaltung
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Tel. 061 706 95 95
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