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05.09.2024
Die Verordnung ist publiziert und mit einem Ortsplan ergänzt.
Im Juli haben wir darüber informiert, dass das Parkieren am Schwimmbad neu geregelt ist und der Gemeinderat damit teilweise auf die Petition der Frischluft vom November 2021 reagiert hat.
Der Gemeinderat hat daraufhin die Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal überarbeitet, die aktuelle Fassung ist in der Erlass-Sammlung unter 7.7-1 aufgeschaltet. Die Verordnung listet unter anderem die gemeindeeigenen Parkplätze und die aktuell festgelegten Gebühren auf.
Ergänzend zur Verordnung wurde ein Ortsplan veröffentlicht, auf dem die gemeindeeigenen Parkplätze gekennzeichnet sind. Alle acht Parkplätze sind mit den Bezeichnungen versehen, wie sie auch in der Park & Pay App hinterlegt sind.
Die Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
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Tel. 061 706 95 95
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