Gemäss Empfehlungen der Landeskanzlei wurden die Fristen für die kommunalen Wahltermine in 2024 festgelegt.
Wahltermine
Im kommenden Jahr finden die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Gemäss Vorschlag der Landeskanzlei finden die Wahlen wie folgt statt:
- 03. März 2024: Gemeinderat (Majorz), Gemeindekommission (Proporz), Bürgerrat (Majorz).
Amtsperiode: 01.07.2024 bis 30.06.2028. - 14. April 2024: Nachwahlen für die am 03. März 2024 nicht gewählten Mandatsträgerinnen/Mandatsträger.
- 09. Juni 2024: Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident (Majorz), Bürgergemeindepräsidentin/Bürgergemeindepräsident (Majorz). Amtsperiode: 01.07.2024 bis 30.06.2028.
Kindergarten- und Primarschulrat (Majorz), Mitglieder der Gemeinde Arlesheim im Schulrat der Sekundarschule Arlesheim-Münchenstein (Majorz).
Amtsperiode: 01.08.2024 bis 31.07.2028. - 30. Juni 2024: Nachwahlen für die am 09. Juni 2024 nicht gewählten Präsidentinnen und Präsidenten und Mitglieder der Schulräte.
- 22. September 2024: Sozialhilfebehörde (Majorz).
Amtsperiode: 01.01.2025 bis 31.12.2028. - 24. November 2024: Nachwahl für die am 22. September 2024 nicht gewählten Mitglieder der Sozialhilfebehörde.
Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge: Für alle Gemeindewahlen sind die Wahlvorschläge bis zu den nachfolgenden Terminen bei der Gemeindeverwaltung fristgerecht einzureichen:
- 02. Januar 2024: für die Wahlen vom 03. März 2024
- 11. März 2024: für die Nachwahlen vom 14. April 2024
- 08. April 2024: für die Wahlen vom 09. Juni 2024
- 17. Juni 2024: für die Nachwahlen vom 30. Juni 2024
- 22. Juli 2024: für die Wahlen vom 22. September 2024
- 30. September 2024: für die Nachwahlen vom 24. November 2024
Die notwendigen Formulare können über die Internetseite der Gemeinde
www.arlesheim.ch heruntergeladen werden.