17.10.2024
Das Reglement zur Parkplatzersatzabgabe ist publiziert und in der Erlasssammlung abrufbar.
In der Gemeindeversammlung vom 27. September 2023 wurde das Reglement über die Ersatzabgabe für Parkplätze (Parkplatzersatzabgabereglement, SRS 7.1-6) beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung der Ersatzabgabe für Autoparkplätze, wenn die Erstellungspflicht nicht erfüllt werden kann. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Der Regierungsrat hat das von der Gemeindeversammlung beschlossene Reglement mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 und 2 Parkplatzersatzabgabereglement genehmigt. Im Entwurf des § 6 waren Ausnahmen von der Parkplatzersatzabgabepflicht geregelt.
Das Reglement ist seit 13. August 2024 in Kraft und in der Erlasssammlung publiziert.
Ebenfalls publiziert ist die dazugehörende Verordnung, die der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. September 2024 beschlossen hat. Diese ist auch in der Erlasssammlung zu finden.
Die Gemeindeverwaltung