21.12.2024
Feuerwerk im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung geregelt
In Arlesheim ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 1. August sowie am Silvestertag ohne Bewilligung erlaubt. Das ist im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung der Gemeinde Arlesheim nachzulesen. An den Tagen vor und nach Silvester dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Wir appellieren daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Lassen Sie im Umgang mit Feuerwerk Vernunft und Vorsicht walten. Wie wäre es denn, sich stattdessen an Wunderkerzen zu erfreuen?
Die Gemeindeverwaltung