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24.11.2016
Die ALST wird per Ende Jahr geschlossen.
Gemeinderat. Seit Juni 2015 wird die ALST in Arlesheim vom Bund als Aussenstelle des Empfangs- und Verfahrenszentrums Basel genutzt und dort Asylsuchende untergebracht, welche später den verschiedenen Gemeinden zugeteilt werden. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Bund läuft Ende 2016 aus. Seitens des Bundes besteht nach heutiger Planung kein Bedarf für eine Verlängerung. Demgegenüber hat der Kanton Interesse an der Anlage angemeldet und möchte diese im Sinne eines „Überlaufgefässes“ für den Fall der Erhöhung der Zuweisungen und zur vorübergehenden Entlastung der Gemeinden nutzen.
Der Gemeinderat kann sich die Nutzung der ALST durch den Kanton im Sinne eines „Überlaufgefässes“ grundsätzlich vorstellen. Dies selbstverständlich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen im Asylbereich. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, entsprechen-de Verhandlungen mit dem Kanton aufzunehmen.
Im Jahr 2016 eröffnete der Kanton Basel-Landschaft in Arlesheim ein auf zwei Jahre befristetes Erstaufnahmezentrum (EAZ) für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). Eigentümerin der Liegenschaft, in der das EAZ untergebracht ist, ist die Gehör- und Sprachheilschule Riehen (GSR). Diese hat mit dem Kanton einen entsprechenden Mietvertrag abgeschlossen. Die weitere Nutzung der Anlage ab dem 01. Januar 2018 durch den Kanton ist derzeit noch ungewiss.
Der Gemeinderat würde eine allfällige Weiterführung des EAZ in Arlesheim grundsätzlich unterstützen. Auch hier muss die Situation zu gegebener Zeit entsprechend neu beurteilt werden.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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