29.11.2024
Lesen Sie zu den Beschlüssen der Gemeindeversammlung.
Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. September 2024 wird genehmigt.
2. Das Budget 2025 der Einwohnergemeinde Arlesheim wird genehmigt:
Festsetzung der Gemeindesteuersätze
a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StG):
Steuerfuss: 47 % der Staatssteuer (wie bisher)
b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58 Abs. 2 und 62 Abs. 2 StG):
Ertragssteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuerfuss: 50 % der Staatssteuer (wie bisher)
3. Der Finanzplan 2025-2032 wird zur Kenntnis genommen.
4. Die Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung wird genehmigt und tritt nach der Genehmigung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft am 1. Januar 2025 in Kraft.
5. Die Gründung eines Zweckverbands «Alter Birstal» inklusive der Statuten wird genehmigt.
6. Die Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements wird gemäss Beilage beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion am 1. März 2025 in Kraft.
Die Beschlüsse 4 bis 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 29. November 2024.
Die Gemeindeverwaltung