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04.01.2018
Der Gemeinderat hat ein Merkblatt für den Einsatz von Drohnen erstellt.
Gemeinderat. Immer häufiger erhält der Gemeinderat Anfragen betreffend den Einsatz von Drohnen im Siedlungsgebiet. Nun wurde ein Merkblatt erstellt, das sich auf das Polizeireglement stützt. So können Drohnen (unbemannte Flugobjekte) selbstverständlich auf privatem Grund fliegen gelassen werden, sofern sie die Luftsäule nicht verlassen und gewisse Bedingungen eingehalten werden. Das Fliegen im Wohn- und Siedlungsgebiet setzt eine Bewilligung des Gemeinderates voraus. Im Erholungsgebiet lehnt der Gemeinderat den Einsatz grundsätzlich ab.
Das detaillierte Merkblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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