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20.10.2016
Die Gemeindesteuern sind bis Ende Oktober fällig.
Gemeindeverwaltung. Am 31. Oktober 2016 läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2016 ab. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2016 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2016 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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