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Kontrolle für die Heizperiode 2016/2017

03.11.2016

Wie letztes Jahr werden die Heizungsanlagen kontrolliert und ebenso die neu eingebauten, atmosphärischen Gasheizungen gemessen.

Gemeindeverwaltung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrollen werden im 2-Jahresturnus nach lufthygienischen und energetischen Kriterien durchgeführt. In diesem Jahr werden alle Anlagen in Liegenschaften, die westlich der Baselstrasse liegen, geprüft.
Zusätzlich werden alle atmosphärischen Gasheizungen gemessen, die im Laufe dieses Jahres neu eingebaut wurden. Diese Abnahmemessung erfolgt einmalig.

Die Gebühren betragen:

Kontrolle von Oel- und Gasbrennern
Einstufig Fr. 70.--
Zweistufig Fr. 120.--

Kontrolle von Zweistoffbrennern
Stufe 1 Fr. 70.--
Jede weitere Stufe Fr. 50.--

Nachkontrollen
Wie oben plus Zuschlag von Fr. 10.--

Die Nachkontrollen können (nach beanstandeten Kontrollmessungen) durch eine Brennerservicestelle mit qualifizierten Feuerungskontrolleuren oder Feuerungsfachleuten oder durch den amtlichen Kontrolleur durchgeführt werden. Wird die Nachkontrolle durch die Servicestelle erledigt, stellt diese der Gemeinde die Messresultate zu und verrechnet den Aufwand direkt den Anlagebesitzern und –besitzerinnen.
Wir bitten Sie, Ihre Anlagen regelmässig warten zu lassen und den beauftragten Kontrolleur in jeder Hinsicht zu unterstützen. Mit gut funktionierenden Heizungsanlagen wird die Umwelt geschont und beträchtlich Energie gespart.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.

Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.

Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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