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09.11.2017
Der Gemeinderat hat das Hundereglement angepasst.
Gemeinderat. Laut § 9 des Hundereglements legt der Gemeinderat die Gebühren für die Haltung eines Hundes fest und kann diese im Härtefall auch erlassen. Genau dies hat er nun getan.
Für sogenannte Sozialhunde werden auf Gesuch hin künftig keine Gebühren mehr erhoben. Assistenzhunde, Blindenhunde oder Therapiehunde gehören zu den Sozialhunden. Sie alle erweisen ihren Halterinnen und Haltern freiwillige und unbezahlte Dienstleistungen, die sonst durch Dritte erbracht werden müssten. Sie erbringen gegenüber „normalen Hunden“ eine Mehrleistung gegenüber der Allgemeinheit.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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