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09.11.2017
Der Gemeinderat hat das Hundereglement angepasst.
Gemeinderat. Laut § 9 des Hundereglements legt der Gemeinderat die Gebühren für die Haltung eines Hundes fest und kann diese im Härtefall auch erlassen. Genau dies hat er nun getan.
Für sogenannte Sozialhunde werden auf Gesuch hin künftig keine Gebühren mehr erhoben. Assistenzhunde, Blindenhunde oder Therapiehunde gehören zu den Sozialhunden. Sie alle erweisen ihren Halterinnen und Haltern freiwillige und unbezahlte Dienstleistungen, die sonst durch Dritte erbracht werden müssten. Sie erbringen gegenüber „normalen Hunden“ eine Mehrleistung gegenüber der Allgemeinheit.
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