Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
13.12.2018
Die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner für das Schuljahr 2019/2020 müssen angemeldet werden.
Schulleitung Kindergarten und Primarschule. Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, welche zwischen dem 01.08.2014 und dem 31.07.2015 geboren sind, werden per Post die An-/Abmeldeunterlagen für den Kindergarten erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (061 701 48 27 oder schulleitung@kigaprima.ch). Bitte senden Sie uns die An-/Abmeldung bis spätestens 18. Januar 2019 zu.
Der Eintritt in den Kindergarten ist in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule wie folgt geregelt:
VO § 8 Stichtage
¹ Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
² Als Stichtag gilt der 31. Juli
VO § 8a Ausserordentlicher Eintritt in den Kindergarten
¹ Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
² Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».