Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
18.05.2017
Die Geschäftsprüfungskommission hat den Bericht für das Jahr 2016 verfasst. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die geprüften Geschäfte.
Geschäftsprüfungskommission. Den ausführlichen Bericht finden Sie ab Montag, 22. Mai 2017 auf der Homepage der Gemeinde.
Die GPK Arlesheim setzt sich wie folgt zusammen: Markus Dudler (Präsident), Stephan Kux (Vizepräsident), Roger Angst (Protokoll) und Jean-Pierre Stocker.
Gemeindewahlen 2016 vom 28.02.2016
Am Sonntag, 28.02.2016 fanden in Arlesheim die Gemeinderats- und Gemeindekommissionswahlen statt. Die Geschäftsprüfungskommission Arlesheim (GPK) interessierte sich für diese Wahlen in Bezug auf den Aushang von Wahlplakaten, die Einhaltung des Terminplans, die Kommunikation von Seiten der Gemeindeverwaltung und die Arbeit der beiden Wahlbüros.
Markus Eigenmann (Gemeindepräsident) und Thomas Rudin (Leiter Gemeindeverwaltung) sowie Benedikt Bischofberger (Leiter Wahlbüro 1) wurden durch die GPK zum nachfolgenden Prüfungsinhalt in zwei separaten Interviews befragt: Richtlinien betreffend den Aushang von Wahl-, Abstimmungs- und Parteiplakaten sowie für den gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen für Parteien; Einhaltung des Terminplans der Gemeindeverwaltung vom 27.10.2015 resp. gesetzlich definierter Termine; Erwahrung der Wahlen; Richtigkeit und Vollständigkeit der Wahlunterlagen; Arbeit der involvierten Wahlbüros am Wahlwochenende; Wahltermin generell und Kosten des Urnengangs.
Die GPK ist der Meinung, dass die Verwaltung beim Urnengang die Richtlinien betreffend den Aushang von Wahlplakaten sowie den Versand von Wahlempfehlungen befolgt hat. Das „Wilde Plakatieren“ soll auch zukünftig im Auge behalten werden. Dank guter Planung und Kommunikation konnte der umfassende Terminplan von den involvierten Stellen eingehalten werden. Die Wahlunterlagen und Stimmrechtscouverts trafen rechtzeitig bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein. Die Stimmbeteiligung in Arlesheim betrug bei den vier eidgenössischen Vorlagen hohe 63 % und bei den lokalen Wahlen rund 50 %. Der Einsatz von beiden Wahlbüros und zusätzlichen Wahlhelfern war deshalb notwendig, um die Abstimmungs- und Wahlzettel korrekt und zeitnah auszuzählen. Die Bekanntgabe der Wahl- und Abstimmungsresultate erfolgte allerdings relativ spät am Nachmittag des 28.02.2016. Die Sortierung und Auszählung der Stimm- und Wahlzettel geschieht in den beiden Wahlbüros in Teamarbeit (gegenseitige Kontrolle) und gemäss Standartprozedur. Die Kosten für den Urnengang wurden ausgewiesen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal (Arlesheim)
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Das alte Vormundschaftsrecht stammte aus dem Jahr 1912 und war nicht mehr zeitgemäss. Seither haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse und Wertvorstellungen tiefgreifend verändert.
Der zuständige Arlesheimer Gemeindepräsident Markus Eigenmann, der Leiter Gemeindeverwaltung Thomas Rudin sowie die Vorsitzende der KESB Birstal Sabine Hammel wurden durch die GPK Arlesheim zum Thema KESB und zu folgendem Prüfungsinhalt befragt: Organisation; Abläufe und Zuständigkeiten bezüglich der Gemeinde Arlesheim (Professionalisierung, Bürokratie); Verbesserungen gegenüber dem alten System; mögliche Doppelspurigkeiten und Überschneidungen; Kosteneffizienz im Vergleich zum alten System; Entwicklung der Fallzahlen in den letzten fünf Jahren; Einflussmöglichkeiten und Repräsentation durch die Gemeinde Arlesheim; Oberaufsicht/Aufsichtsgremium; Kommunikation über die Arbeit der KESB durch die Gemeinde und Krisenkommunikation (cf. Bonstetten, Flaach).
Die GPK gewinnt den Gesamteindruck von einer effizienten und interdisziplinär arbeitenden KESB Birstal. Es zeichnen sich keine Doppelspurigkeiten oder Überschneidungen mit der gemeindeeigenen Sozialberatung ab. Die Fallzahlen und Verfahren sind seit dem 01.01.2013 stark gestiegen. Die GPK meint, dass die personellen und materiellen Ressourcen der KESB Birstal nicht genügen und dass die seit 01.01.2013 vermutlich gestiegenen Kosten durch den Gewinn an Professionalität, Qualität und Effizienz gerechtfertigt sind. Wegen der stark gestiegenen Fallzahlen und der künftigen Kostendynamik wird es für die Trägergemeinden schwierig werden, die Kosten in den Griff zu bekommen. Stark angestiegene Verfahrens- und Fallzahlen können den Eindruck von zu vielem und zu schnellem Eingreifen erwecken. Mit der Schaffung der KESB Birstal haben die Gemeinden zwar an Einfluss verloren, konnten aber Aufgaben sinnvoll delegieren und Synergien schaffen. Die Gemeinde Arlesheim hat keinen Nachteil aus der zu begrüssenden Funktion als Leitgemeinde. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der KESB Birstal ist vom Budget der Leitgemeinde Arlesheim abhängig, da das KESB-Budget darin enthalten ist. Die GPK wünscht sich eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit, um das Verständnis für den Kindes- und Erwachsenenschutz zu verbessern. Die GPK rät dringend zu einer umfassenden Strategie für die Krisenkommunikation. Der Fall von 2015 und Fälle in anderen Kantonen zeigen, wie schnell ein Einzelfall eine Eigendynamik entwickeln kann.
Sozialfonds der Gemeinde Arlesheim
Ernst Jakob Levy-Guggenheimer hat in seinem Testament die Einwohnergemeinde Arlesheim als Teilerbin seines Nachlasses eingesetzt mit der Auflage, die Mittel für „soziale Zwecke“ zu verwenden. Die Gemeindeversammlung vom 20.06.2013 hat beschlossen, dass diese Mittel in einen Sozialfonds fliessen sollen. Der Sozialfonds steht für die Mit- oder die vollständige Finan-zierung von nicht gewinnorientierten Projekten, Organisationen, Dienstleistungen u.Ä. in Arlesheim oder mit Bezug zu Arlesheim mit sozialem Zweck zur Verfügung. Eine Einschränkung besteht darin, dass die Mittel nicht für Aufgaben der Einwohnergemeinde eingesetzt werden dürfen, deren Finanzierung ihr durch Gesetz oder Reglement zugewiesen sind.
Der zuständige Gemeinderat Jürg Seiberth, der Leiter Gemeindeverwaltung Thomas Rudin sowie die Co-Leiterin der Abteilung Gesellschaft und Soziales Muriel Lavoine wurden durch die GPK zum Thema Sozialfonds und dem nachstehenden Prüfungsinhalt befragt:
Gesetzliche Grundlagen; Organisation; Zuständigkeiten; Vergabekriterien; Vergabeverfahren; Controlling; Definition „sozialer Zweck“; bisherige Mittelvergabe aus dem Sozialfonds; Entwicklung und aktueller Stand der Fondsmittel; Äufnung des Sozialfonds; Abweichung von den Richtlinien bei der Vergabe; Delegation bei der Verwendung des Fondskapitals; Aufsichtsstelle über die Mittelvergabe und Kommunikation.
Die GPK ist der Meinung, dass zwischen dem Inkrafttreten des Reglements über den Sozialfonds per 01.01.2013 und dem Erlass der Richtlinien für die Vergabe von Mitteln vom 26.04.2016 ein zu grosser Zeitraum liegt. Eine Überprüfung von erfolgten Vergabungen aus dem Sozialfonds durch die GPK war nicht möglich, da bisher noch keine Beiträge durch den Gemeinderat gesprochen wurden. Eine möglichst klare Definition für „sozialer Zweck“ und daraus abgeleitete konkrete Kriterien werden sich erst aufgrund gemachter Erfahrungen mit Praxisbeispielen ergeben. Erst dann erfolgt aus Sicht des Gemeinderats frühestens eine Übertragung der Kompetenz über die Vergabe des Fondskapitals an die Verwaltung. Die Gemeinde beabsichtigt nicht, die Äufnung des Sozialfonds aktiv zu betreiben. Der Gemeinderat ist bezüglich Öffentlichkeitsarbeit beim Sozialfonds sehr zurückhaltend. Aus Sicht der GPK wäre eine proaktive Kommunikation – auch unter Einbezug von sozialen Medien – aber wünschenswert. Damit Antragsgesuche für den Sozialfonds auf der Homepage der Gemeinde Arlesheim online eingegeben werden können, schlägt die GPK das Aufschalten einer benutzerfreundlichen Eingabemaske vor. Das Reglement über den Sozialfonds und die Richtlinien für die Vergabe von Mitteln werden durch die Gemeinde eingehalten. Die Gemeinde hat die Aufgaben, die Kompetenzen und die Verantwortung sowie die verwaltungsinternen Abläufe klar geregelt.
Umsetzung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse 2016 und älter
Am 10.02.2017 hat die GPK mit dem Leiter der Gemeindeverwaltung Herr Thomas Rudin und dem verantwortlichen Stabsdienstmitarbeiter Herr Rainer Fässli den Status der GV-Beschlüsse 2016 und älter geprüft. Die GPK informierte sich bei der kantonalen Verwaltung in Liestal nach dem Stand der bei ihr zu genehmigenden Geschäfte.
Die GPK stellt fest, dass die GV-Beschlüsse 2016 ordnungsgemäss protokolliert, in gegebener Frist eingeleitet und zeitnah umgesetzt wurden oder noch in Bearbeitung sind.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».