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Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

31.03.2016

Vom 1. April bis 31. Juli 2016 sind Hunde an der Leine zu führen.

Gemeindeverwaltung. Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2016 sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können gestützt auf das kantonale Jagdgesetz mit Bussen bestraft werden. Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

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Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
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Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

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Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

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Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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