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29.03.2018
Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde.
Gemeindeverwaltung. Denn in dieser Zeit sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind daher gemäss kantona-lem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können mit einer Busse bestraft werden. Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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