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Anmeldung für den Kindergarten

04.01.2018

Der Eintritt in den Kindergarten ist in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule wie folgt geregelt:

VO § 8 Stichtage
1 Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
2 Als Stichtag gilt:
c. für das Schuljahr 2018/19 der 31. Juli 2018

VO § 8a Ausserordentlicher Eintritt in den Kindergarten
1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.

2. Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.

Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, welche zwischen dem 01.08.2013 und dem 31.07.2014 geboren sind, haben per Post die An-/Abmeldeunterlagen erhalten. Falls Sie irrtümlich keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (061 701 48 27 oder schulleitung@kigaprima.ch).

Bitte senden Sie uns die An-/Abmeldung bis spätestens 12. Januar 2018 zu.

Die Schulleitung Kindergarten/Primarschule

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.

Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.

Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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