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09.11.2017
Die Gemeinde Arlesheim unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner in folgenden Situationen mit finanziellen Beiträgen:
Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten
Gemeinderat. Haben Sie das ordentliche AHV-Alter erreicht und sind auf sehr viel tägliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Freunde angewiesen? Oder sind Sie für die Pflege einer betagten Person verantwortlich?
Auf entsprechendes Begehren hin richtet die Gemeinde Arlesheim im Sinne einer Anerkennung an die Pflegenden von betagten Personen zu Hause Beiträge aus und/oder leistet einen Beitrag an den Besuch dieser Personen in einer Tages- und Nachtstätte. Grundlage dafür ist das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstät-ten der Gemeinde Arlesheim vom 9. April 2014.
Mietzinsbeiträge
Zur Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen können Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbeiträge geltend machen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann.
Die Grundlagen sind im Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 18. Juni 2009 geregelt.
Beitrag an Eltern für Schullager
Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können für die Schullager ihrer Kinder (Kin-dergarten - Sekundarstufe II) Beiträge geltend machen. Voraussetzung dafür ist ein aktueller Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenpflegeversicherung (KVG) sowie die Einreichung eines Gesuchformulars mit den dazu erforderlichen Unterlagen. Dieses kann direkt in den Schulen, bei der Sozialberatung bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft und Soziales, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, Tel. 061 706 95 55 wenden. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch auf unserer Webseite www.arlesheim.ch.
Für die Leistungen aus Sozialversicherungen wie beispielsweise Leistungen der AHV, IV, Ergän-zungsleistungen AHV/IV, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Krankenkassenprämienverbilligung verweisen wir gerne auf die Webseite der SVA Basel-Landschaft, www.sva-bl.ch.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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