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17.12.2015
Die Vergütungs- und Verzugszinsen für das Jahr 2016 wurden festgelegt.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ab dem 1.1.2016 ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2016 werden am 31. Oktober 2016 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das
Jahr 2016 auf 0.5% (im Vorjahr 1%) und den Verzugszins auf 5% (wie im Vorjahr) festgelegt. Im Vergleich dazu: der Kanton hat den Verzugszins bei 6% (gleich wie Vorjahr) und den Vergütungszins bei 0.2% (gleich wie Vorjahr) belassen.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2016 werden Sie Ende Januar 2016 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch
anfordern. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Verwaltung über die Festtage.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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