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03.08.2016
Im Zeitraum vom 8. August bis zum 24. August 2016 werden in der Ermitage auf den drei Dämmen der Weiher und an den Ufern Kernbohrungen durchgeführt.
Gemeinderat. Die Arlesheimer Ermitage ist nicht nur eine Denkmallandschaft von nationaler Bedeutung und ein Naturidyll, sondern gilt auch als «Stauanlage» im Sinne des Bundesrechts. Sicher ist Ihnen am mittleren Weiher auch schon der Erddamm aufgefallen, der das Wasser aufstaut. In ihrer heutigen Form existieren die drei Ermitageweiher seit dem Jahr 1785, als die Ermitage als Park eröffnet wurde. Teile der Weiher und ihrer Dämme dürften aber noch weit älter sein.
Das aufgestaute Wasser in den drei Weihern der Ermitage stellt ein gewisses Gefährdungspotential dar. In erster Linie davon betroffen sind die drei ganzjährig bewohnten Liegenschaften (Waldhaus, Gärtnerhaus, Schleife) in der Ermitage. Aus diesem Grund hat die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft mittels Verfügung vom 2. Juli 2012 die drei Ermitageweiher der Stauanlagengesetzgebung des Bundes unterstellt. Damit verbunden ist die Auflage an die Stiftung Ermitage, den Aufbau der Weiherdämme, deren Standfestigkeit und Erdbebensicherheit zu überprüfen.
Bevor allerdings Berechnungen durchgeführt werden können, müssen der Aufbau der Dämme und die Qualität des Untergrunds untersucht werden. Da weder Pläne noch Beschreibungen über das Innere der Dämme existieren, haben die zuständigen Stellen bei Bund und Kanton angeordnet, dass am Rand und auf den Dämmen Kernbohrungen vorgenommen werden müssen. Die den Dämmen entnommenen Bohrkerne werden Aufschluss über die Qualität der Dämme geben. Sie dienen insbesondere als Grundlage für das Ermitteln der Kennwerte im Baulabor und als Parameter für die technischen Berechnungen.
Die Bohrungen auf den drei Dämmen der Weiher und an den Ufern werden im Zeitraum vom 8. August bis zum 24. August 2016 von der Baufirma WALO Bertschinger durchgeführt. Mit den geotechnischen Abklärungen und der Begleitung der Bohrarbeiten ist das Ingenieurbüro Pöyry Schweiz aus Zürich beauftragt. Alle Arbeiten finden in enger Koordination mit der Gemeinde Arlesheim und mit der Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck statt. Die Ermitage bleibt während den Bohrarbeiten für Besucher grundsätzlich offen. Es kann aber als Folge der Bohrarbeiten zu temporären Sperrungen einzelner Wegabschnitte kommen.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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