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17.12.2015
Für die Entsorgung der Weihnachtsbäume gibt es mehrere Varianten.
Kompostberatung Arlesheim. Vielleicht überlegen Sie sich schon beim Kauf des Weihnachtsbaumes, wie Sie ihn nach den Festtagen entsorgen. Entweder Sie verwenden die Äste im Garten als Abdeckmaterial. Sie können ihn am 6. Januar 2016 gratis der Grünabfuhr mitgeben oder Sie lassen ihn am 8. Januar 2016 zusammen mit anderem Schnittgut vom Häckseldienst für den Eigengebrauch häckseln (Voranmeldung bis spätestens 6. Januar unter Tel. 061 706 95 55). Mit der entsprechenden Vignette kann der Weihnachtsbaum auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
In jedem Fall muss aber vor der Entsorgung jeglicher Weihnachtsschmuck, Engelshaare und Lametta gründlich entfernt werden.
Wir wünschen Ihnen von Herzen eine lichtvolle Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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