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03.12.2015
Die Kerzen, Sterne und Rentiere dürfen nicht die ganze Nacht leuchten.
Gemeindeverwaltung. Mit dem Beginn der Adventszeit, erwachen Sterne, Weihnachtsmänner und Rentiere an Fenstern, Fassaden, Dachgiebeln und in Gärten. Das Anbringen der Lichter soll die Vorweihnachtszeit verschönern und bringt sicher auch manch Kinderauge zum Leuchten. Doch dem Lichtermeer sind Grenzen gesetzt, wie ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2013 aufzeigt. Lichtdekorationen und Dauerbeleuchtungen müssen um 22 Uhr ausgeschaltet werden. Grosszügiger ist die Regelung in der Zeit um Weihnachten. Vom ersten Advent bis zum 6. Januar dürfen die Dekorationen drei Stunden länger, also bis 1 Uhr nachts leuchten. Die Gemeinde bittet, sich an die Regelung zu halten.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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