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19.07.2018
Die Reglemente "Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz" und "Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung" sind genehmigt.
Gemeindeverwaltung. Das Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz wurde vom Kanton genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Das Reglement regelt folgende wesentlichen Aspekte:
• Die Begrenzung der Zusatzbeiträge
• Die Rückforderung der Zusatzbeiträge
• Die Ausrichtung der Zusatzbeiträge
• Die Übergangsregel für Zusatzbeiträge
Auch das Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung wurde vom Kanton genehmigt und ist mit der dazugehörigen Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Anlagebesit-zenden werden wie bisher durch die Gemeinde zur Kontrolle ihrer Anlagen aufgefordert. Sie können diese wie bisher durch die Gemeinde oder neu durch eine private Servicefirma mit ent-sprechender Qualifikation durchführen lassen.
Die vollständigen Reglemente sind auf der Homepage aufgeschaltet.
Weihnachtsferien 2024 / 2025:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 1. Januar 2025 geschlossen.
Letzter Schalteröffnungstag im Jahr 2024: Freitag, 20. Dezember, 8 bis 14 Uhr.
Ab 2. Januar gelten wieder die nachfolgenden Öffnungszeiten:
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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