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09.02.2023
Neu können die Antwortkuverts bis Sonntag eingeworfen werden.
Gemeindeverwaltung. Aufgrund der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) und deren Verordnung betreffend Wahlen und Abstimmungen, kann das Antwortkuvert neu bis zur Öffnung des Wahllokals am Wahl- und Abstimmungssonntag im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Konkret bedeutet das, die briefliche Stimmabgabe kann am Sonntag, 12. Februar 2023 bis um 9.30 Uhr erfolgen. Später eingeworfene Stimmzettel sind ungültig.
Selbstverständlich kann weiterhin zu folgenden Öffnungszeiten persönlich an der Urne abgestimmt werden:
Sonntag: 09.30 – 11.30 Uhr
Ebenfalls neu befindet sich in den Stimmunterlagen ein Stimmkuvert, das für die Einlage der Stimmzettel vorgesehen ist. Damit wird das Stimmgeheimnis gewährleistet. Und zur Erinnerung: Stimmrechtsausweise müssen unterschrieben werden.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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