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04.01.2018
Der Gemeinderat hat ein Merkblatt für den Einsatz von Drohnen erstellt.
Gemeinderat. Immer häufiger erhält der Gemeinderat Anfragen betreffend den Einsatz von Drohnen im Siedlungsgebiet. Nun wurde ein Merkblatt erstellt, das sich auf das Polizeireglement stützt. So können Drohnen (unbemannte Flugobjekte) selbstverständlich auf privatem Grund fliegen gelassen werden, sofern sie die Luftsäule nicht verlassen und gewisse Bedingungen eingehalten werden. Das Fliegen im Wohn- und Siedlungsgebiet setzt eine Bewilligung des Gemeinderates voraus. Im Erholungsgebiet lehnt der Gemeinderat den Einsatz grundsätzlich ab.
Das detaillierte Merkblatt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
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